Helgoland, mit der langen Anna im Fokus, im Sonnenuntergang.

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität

Auch wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, unternehmen wir auf dem "Halunder Jet" - im Rahmen unserer Möglichkeiten - alles, um Ihnen die Überfahrt zu ermöglichen und so angenehm wie möglich zu gestalten. Bei der Entwicklung unseres Katamarans haben wir viel Wert darauf gelegt, dass sich auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität bei uns an Bord wohlfühlen können. Dank eines Lifts können Sie bequem zwischen dem Haupt- und dem Oberdeck wechseln.

Auf beiden Decks befinden sich

  • Stellplätze für Rollstühle (wir befestigen Ihren Rollstuhl sicher am Boden)
  • Sitze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (Armlehne ist klappbar für bequemes Hinsetzen und Aufstehen)
  • behindertengerechte Toiletten

 

Rollstühle 

Alle Einrichtungen können mit Rollstühlen von einer Breite bis 75 cm genutzt werden. 

Die maximal möglichen Abmessungen eines Rollstuhls werden zudem durch die baulichen Gegebenheiten beim Boarding (Gangway) sowie durch den Fahrstuhl an Bord bestimmt.
Die schmalste eingesetzte Gangway hat eine Breite von 80 cm. Die nutzbaren Abmessungen im Fahrstuhl betragen maximal 80 cm Breite und 120 cm Tiefe.

In Einzelfällen kann eine größere Tiefe technisch möglich sein. Erfahrungsgemäß kann es hierbei jedoch zu Einschränkungen kommen, insbesondere an Übergängen, bei denen Rollstühle aufsetzen können. Eine reibungslose Nutzung kann in diesen Fällen nicht gewährleistet werden.
Aus Sicherheitsgründen ist eine Begleitperson erbeten. Diese fährt bei uns in der Jet Class kostenfrei, gegen Aufpreis ist natürlich auch ein Sitzplatz in einer der anderen Kategorien buchbar.

Der Fahrgast muss in der Lage sein, den Boarding-Vorgang über die Gangway eigenständig oder mit Unterstützung einer mitreisenden Begleitperson zu bewältigen.

Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Einschränkungen, insbesondere Ihren Rollstuhl, bei der Buchung mitzuteilen.

 

In den Häfen

Bitte beachten Sie, dass an den verschiedenen Häfen unterschiedliche Konditionen gelten; detaillierte Informationen zu den örtlichen Gegebenheiten und gegebenenfalls besonderen Beförderungsvoraussetzungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten der jeweiligen Häfen.

EU-Verordnung 1177/2010

Die Hilfeleistungen gemäß Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 für behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität durch den Beförderer und Terminalbetreiber setzen voraus, dass

  • eine bestätigte Buchung für die Fahrt vorliegt, und
  • der Hilfsbedarf der Person dem Beförderer oder Terminalbetreiber spätestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt des Hilfsbedarfs gemeldet wird, und
  • sich die Person in dem Hafen bzw. ausgewiesener Anlaufstelle zu einem vom Beförderer schriftlich angegebenen Zeitpunkt, der höchstens 60 Minuten vor der veröffentlichten Einschiffungszeit liegt, einfindet oder
  • falls keine Einschiffungszeit angegeben wurde, spätestens 60 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit einfindet
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